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Tinghsa Bells

Einreisebestimmungen mit Hund in Norwegen

Da Norwegen nicht zur Europäischen Union (EU) gehört, sind die Regelungen hier etwas anders.

Das braucht Ihr Hund für die Einreise und Durchreise in Norwegen:
  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt): In der sogenannten Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten.  Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Diese muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
  • Behandlung gegen Bandwürmer mit einem Praziquantelhältigen Präparat frühestens 120 bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Behandlung (inklusive Uhrzeit) muss im Heimtierpass eingetragen werden. Eine neue Behandlung innerhalb 7 Tage (wie früher) ist nicht mehr erforderlich.
  • Veterinärzertifikat: Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
  • Dem Zoll vorstellen: Hunde müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone). Denken Sie daran, sich im Vorhinein über die Öffnungszeiten des Zolls zu erkundigen.
  • Der Hund muss bei der Einreise mindestens sieben Monate alt sein.
  • Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:

    Nicht erlaubt ist die Einfuhr folgender Hunderassen: Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfhund sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.

 
Bitte beachten: Alle Einreisebestimmungen wurden so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (online) die offiziellen Informationen der zuständigen Botschaft, die Ihr Urlaubs- oder Durchreiseland  vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.
 
Ein Maulkorb und die Leine sollten im Urlaub und bei der Durchreise am besten immer mitgeführt werden (z.B. wenn Sie und Ihre Fellnase öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchten, oder in der Stadt unterwegs sind).
 
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Kontakt

Tinghsa Bells Tibetan Terrier Kennel
Agnes Zeller
Tapolca-Diszel (am Plattensee)
H-8297 Hungary
Tel.: +36 30 212 5652 / WhatsApp
www.tinghsabells.com

 

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Letzte Änderung am 27.06.2023